B2B E-Rechnungspflicht ab 2025 / 2027 / 2028
- E-Rechnungen sind als strukturierte XML Files gemäß der Norm EN16931 im Gesetz definiert. Die zulässigen technischen XML Formate sind UBL Invoice v2.1, UBL CreditNote v2.1 und CII v2.2 . Seit 1. Januar 2025 müssen diese 3 Rechnungsformate angenommen werden. Ab 2027 (Umsatz > 800.000 EUR) bzw. 2028 (generell) sind nur mehr diese XML E-Rechnungen für innerdeutsche B2B Rechnungen zulässig.
- XRechnungen sind E-Rechnungen an den Bund, Länder und Kommunen gemäß obiger Norm EN16931 mit gesetzlichen Vorgaben zur Befüllung der XML Files. XRechnungen werden seit Anfang 2021 ausschließlich angenommen.
- ZUGFeRD PDF mit eingebettetem CII XML v2.2 müssen entgegen der weit verbreiteten Meinung seit 1.1.2025 nicht verpflichtend angenommen werden. PDF Files sind ausdrücklich keine strukturierten E-Rechnungen laut dem Gesetzesbeschluss. Nur CII XML v2.2 müssen akzeptiert werden. Das in ZUGFeRD PDF eingebettete CII XML ist das Original und muss verarbeitet und archiviert werden. Ab 2027 bzw. 2028 ist das Format PDF kein zulässiges Rechnungsformat mehr.
PEPPOL in Deutschland und International
PEPPOL ist in Deutschland freiwillig, in anderen Ländern wie Schweden, Finnland oder Norwegen aber bereits der Standard. In Belgien wird PEPPOL ab 2026 sogar Pflicht. Mit uns lösen Sie also bereits jetzt ihr internationales E-Invoicing.